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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Beatmungspflege24 mit Sitz in Pfinztal stellt dem Kunden sämtliche Leistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen ausschließlich zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen zur Verfügung.

Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Beatmungspflege24 ist berechtigt, diese AGB zu jedem Zeitpunkt zu ändern und/oder zu ergänzen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden und wirken sich unmittelbar aus, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb 14 Tagen zu kündigen.

Allgemeines

Der Pflegedienst erbringt für den Kunden

Leistungen der Pflegeversicherung
nach SGBXI
und/oder Leistungen der
Krankenversicherung nach SGBV
frei vereinbarte Leistungen

Der Pflegdienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGBXI zugelassen und kann entsprechend mit den Pflegekassen abrechnen. Der Pflegedienst hat einen Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGBV abgeschlossen und kann entsprechend mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Entgeltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

Rechnungsstellung und Zahlungsweise

Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegekasse sowie eines Sozialhilfeträgers setzen eine Mitwirkung des Kunden als Versicherten voraus. Der Kunde wird die erforderlichen Anträge gegenüber den Kostenträgern stellen und - soweit aus ärztlicher Sicht erforderlich - Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege entgegennehmen und and den Pflegedienst weiterleiten. Der Pflegedienst wird den Leistungsempfänger bei der Inanspruchnahme der genannten Leistungen durch Beratung unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Pflegedienst mitzuteilen, wenn wesentliche Umstände eintreten, sie seine sonstige Pflege und Betreuung nicht mehr als gewährleistet erscheinen lassen, z. B. bei Erkrankung der sonstigen Pflegepersonen.

Datenschutz

Die Kundin/der Kunde ist mit der Erfassung und Speicherung ihrer/seiner personen- und krankheitsbezogenen Daten zur elektronischen Datenverarbeitung einverstanden. Sie/Er ist auch mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden, soweit dies erforderlich ist, um die Übernahme von Pflegekosten durch andere Leistungsträger zu ermöglichen oder eine ordnungsgemäße Durchführung von Grund- und Behandlungspflege zu sichern.

Haftung

Der Leistungsgeber haftet gegenüber der Kunden/dem Kunden für verursachte Schäden im Rahmen der für den Leistungsgeber bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Leistungen der Laienpflege (Pflegegeld, Kombinationsleistungen) haftet der Leistungsgeber nur für diejenigen Leistungen, die vertraglich vereinbart sind.

Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag.

Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Kunde diesen Vertrag hinsichtlich der Pflegeversicherungsleistungen ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Wird ein schriftliches Exemplar des Vertrages erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, beginnt der Lauf der zweiwöchigen Frist erst mit Aushändigung des Vertrages. Danach bzw. ansonsten kann der Kunde den Pflegevertrag mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Hinsichtlich vereinbarter Leistungen der Krankenpflege § 37 SGBV gilt, dass der Kunde den Vertrag jederzeit gem. § 627 BGB kündigen kann.

Ergänzende Vereinbarung

Den Mitarbeitern dieses Pflegedienstes ist es grundsätzlich untersagt, neben dem vereinbarten Leistungen andere Tätigkeiten für den Kunden bzw. Auftraggeber zu erbringen bzw. zu berechnen. Der Kunde und Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer dieser Vereinbarung sowie 12 Monate darüber hinaus keine Mitarbeiter des Pflegedienstes ohne Zustimmung des Pflegedienstes entgeltlich oder unentgeltlich für Pflegedienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Kunde/in und Auftraggeber verpflichten sich, den dem Pflegedienst im Falle der Zuwiderhandlung entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Pflegedienst ist in diesem Falle berechtigt, ohne weiteren Nachweis Schadenersatz in Höhe einer Monatsgebühr der im Durchschnitt während der Vertragslaufzeit insgesamt liquidierten Kosten zu verlangen. Dem Pflegedienst bleibt vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen; Kunde/in und Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu führen.

Gerichtsstand

Gültig ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Gerichtsstand/Erfüllungsort Pfinztal.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.