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 Humor hilft heilen

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"[....]wir müssen uns grundsätzlich von der heutigen »Reparaturmedizin« frei machen. Wenn wir einen Patient behandeln, können wir gewinnen oder verlieren,
[...]wenn wir ihn menschlich behanden, haben wir immer gewonnen."

Prof. Dr. Hans Kilian

...wenn ein Unfall oder die schwere Krankheit eines Angehörigen in Ihr Leben tritt, stehen Sie meist vor einem fast unüberwindbaren Berg von Problemen.
Zu Trauer und Angst um den geliebten Menschen kommt die Frage, wie geht es weiter, wie soll mein Partner, mein Kind oder ein Elternteil betreut werden?

 

Schädelhirntrauma oder Schlaganfall treffen nicht nur den Patienten selbst, sondern auch immer sein gesamtes Umfeld.
Die Erstversorgung wird von einer Klinik übernommen, doch was kommt nach der Entlassung auf Sie zu? Können wir/ich die Versorgung eines komatösen und/oder beatmeten Patienten überhaupt leisten?
Dies sind Fragen, die sich nicht ohne weiteres beantworten lassen.
Wir helfen Ihnen, für Sie kostenfrei !

 

Oftmals ergeben sich nach der Akutbehandlung im Krankenhaus zwei Optionen:

Der Angehörige soll in einem Pflegeheim weiter betreut werden.
Nicht jedes Heim bietet allerdings die Möglichkeit, Koma- oder Beatmungspatienten aufzunehmen.
Dies bedeutet, dass Ihr Angehöriger oftmals nicht in der Nähe Ihres Wohnortes untergebracht werden kann.
Eine Kostenübernahme erfolgt hier durch das zuständige Sozialamt.
Sozialleistungen berücksichtigen die Vermögensverhältnisse des Patienten und eventuell auch seines Partners bzw. seiner Eltern und Kinder.

Alternativ gibt es die Möglichkeit einer 1 zu 1 Versorgung in der häuslichen Pflege.
Hier steht Ihnen ein Team von examinierten Pflegekräften bei Bedarf rund um die Uhr zur Seite, das eine individuelle Versorgung im häuslichen Umfeld durchführen kann.
Diese Art der Pflege hängt nicht von Ihrem Geldbeutel ab.
Die anfallenden Kosten werden von der Krankenkasse und der Pflegeversicherung übernommen.
Das private Vermögen des Betreuten und seiner Angehörigen bleiben hierbei - im Gegensatz zu einer Heimunterbringung - in der Regel unberührt.
Der Gesetzgeber und die Justiz haben hierfür die entsprechenden Regelungen erlassen.
Wir beraten Sie gern, kostenlos und unverbindlich und klären im Gespräch mit Ihnen, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihnen weiterzuhelfen.