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5 Schritte zur Heimbeatmung

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Beatmungspflege ist ein Teilbereich der ambulanten Versorgung schwerkranker Menschen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Sie ist eine ergänzende Dienstleistung zu den bekannten ambulanten Pflegediensten wie Caritas, Diakonie oder privater Anbieter.
Die Unternehmen der Beatmungspflege betreuen Kinder, jugendliche und erwachsene Patienten, je nach Diagnose, bis zu 24 Stunden täglich. Hierbei handelt es sich ausschließlich um examenierte Fachpflegekräfte, die alle pflegerischen Leistungen auf der gesetzlichen Grundlage nach SGB V (Grundpflege) und SGB XI (Behandlungspflege) am jeweiligen Patient durchführen.
Kostenträger dieser Leistungen sind die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen.
Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ können Kosten gespart werden, da eine stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus teurer ist, als eine intensivmedizinische Versorgung im eigenen Zuhause.

Voraussetzungen

Durch die Einführung der DIG´s (Fallpauschale), sind die Krankenhäuser gezwungen, die Versorgungszeiten ihrer Patienten drastisch zu minimieren. Je nach Erkrankung eines Patienten erhält die behandelnde Klinik nur noch einen bestimmten Sockelbetrag, unabhängig wie lange der Patient im Krankenhaus versorgt wird.

Umsetzung

Um sicher zu stellen, dass eine fachlich fundierte Versorgung des Betroffenen garantiert wird, werden die Patienten bereits im Krankenhaus durch den sozialen Dienst über mögliche Betreuungsangebote informiert. Die Auswahl eines geeigneten Dienstes oder einer Einrichtung, die eine Weiterversorgung übernimmt, obliegt dem Patienten und seinen Angehörigen selbst.
Die Übernahme eines Patienten in die häusliche Versorgung erfolgt dann in fünf Schritten:

1.) Beratung

Eine Beratung findet noch während des Klinikaufenthaltes durch den gewählten Pflegedienst statt. Hier wird in Zusammnarbeit mit den behandelnden Ärzten festgelegt, welcher Versorgungsaufwand notwendig und sinnvoll ist.

2.) Verordnung

Der Patient erhält eine ärztliche Verordnung über die zu erbringenden Leistungen.

3.) Genehmigung der verordneten Leistungen

Der Anbieter nimmt Kontakt mit der betreffenden Krankenkasse und evt. anderen Kostenträgern bezüglich der erforderlichen Leistungen auf und beantragt eine entsprechende Kostenübernahme.

4.) Organisation der häuslichen Versorgung

Die räumlichen Voraussetzungen, sowie die Ausstattung mit geeignetem Personal und den notwendigen Hilfsmitteln, müssen abgeklärt und organisiert werden.

5.) Übernahme

Organisation der Entlassung aus der behandlnden Klinik nach Hause.

Krankheitsbilder siehe auch => Was ist 1 zu 1 Pflege