Kippsicherungen bei Rollstühlen
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs, zur Haftung bei Stürzen, unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer sorgfältigen Sturzprophylaxe. Wer nachweisbar alles unternimmt um Unfälle zu vermeiden, kann sich vor Regressforderungen durch die Krankenversicherer schützen.
Die meisten unserer Kunden sind auf Grund mangelnder Körperspannung (z.B. bei Apoplex, Tetraplegie, ALS, usw.) sturzgefährdet. Hinzu kommen exogene und endogene Faktoren die durch unsere „Checkliste Sturzrisiko S.F.Q.H.118“ regelmäßig eingeschätzt werden.
Bei der Mobilisation dieser Kunden in einen Rollstuhl, ist zusätzlich zwingend darauf zu achten, dass die Kippsicherungen ordnungsgemäß angebracht sind. Die Nutzung aller Sicherheitseinrichtungen (z.B. Beckengurt, Kopfstütze, Fußstützen, Seitenteile) des Rollstuhls obliegt Ihrer Durchführungsverantwortung.




