Stellenbeschreibung Teamleitung
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. Juni 2011 um 00:16 Uhr Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 23. Juni 2011 um 23:12 Uhr
Bezeichnung der Einrichtung
Beatmungspflege24
Brückstraße 23
76327 Pfinztal
Beatmungspflege24
Dynamostraße 13
68165 Mannheim
Stellenbezeichnung
Bezeichnung der Stelle: Teamleitung (exam. Krankenschwester/Pfleger, exam. Kinderkrankenschwester/pfleger, exam. Altenpfleger/in)
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung:branchenüblich je nach Qualifikation, sowie Teamleiterzulage
Ziele: Die Teamleitung vertritt die Beatmungspflege24 nach innen und außen.
Sie unterstützt die stellv. PDL/PDL/Geschäftsleitung bei der Umsetzung der gesteckten Ziele für den Kunden. Wenn möglich ist sie bereits vor dem Beginn einer Versorgung an der Organisation beteiligt.
fachliche Qualifikation:
Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
persönliche Grundfähigkeiten:
körperliche und seelische Stabilität
Ausgeglichenheit und Geduld
Kreativität
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
Einfühlungsvermögen
Urteilsvermögen
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
Geschäftsleitung
Pflegedienstleitung
stellv. Pflegedienstleitung
Verwaltungsangestellte
Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
behandelnde Ärzte der Kunden/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt: Teamleitungen anderer Teams
weisungsbefugt:
Pflegefachkräfte Pflegekräfte in der Ausbildung
Pflegehilfskräfte
Aushilfskräfte im Pflegebereich
Laienhelferinnen der Hospizhilfe
Zivildienstleistende
wird vertreten von:
anderen Teamleitungen
beauftragten Pflegefachkräften
Aufgaben und Kompetenzen
Leitung eines Teams aus Pflegefachkräften,
Strukturierung und Organisation einer Versorgung,
Strukturierung des Dokumentationssystems,
Kontrolle der Dokumentation,
Kontrolle der Pflegestandards,
Durchführung von kollegialen Pflegevisiten,
Überwachung der Pflegeziele,
Erstellung von Dienstplänen,
Ansprechpartner der Kunden, Mitarbeiter und Unternehmensleitung,
Anleitung und Motivation der Mitarbeiter,
Einarbeitung neuer Mitarbeiter,
Konfliktmanagement,
Qualitätssicherung,
Gerätebeauftragte/r,
Teamleitungssitzungen,
Rufbereitschaft,
Verwaltung von Kundengeldern,
Teamleitungen arbeiten als Pflegefachkräfte. Sie leiten und strukturieren zusätzlich eine Versorgung. Teamleitungen erstellen die Dienstpläne bis zum 15ten des Vormonats, in dem Dienstplanprogram der Beatmungspflege24. Hierfür werden ihnen Personalressourcen nach Absprache mit der Geschäftsleitung/PDL/stellv. PDL zur Verfügung gestellt. Die Pläne werden durch die stellv. PDL geprüft und von der GL freigegeben. Ist der Dienstplan genehmigt, sind die Dienstzeiten für alle MA verbindlich und wird vom Sekretariat per eMail verschickt. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit eines Tauschens. Der Tausch muss durch die Teamleitung genehmigt werden.
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Teamleitung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
zu der Geschäftsleitung
zu der Pflegedienstleitung
zu anderen Teamleitungen
zu dem Qualitätsbeauftragten
zu den Kunden
zu dem Betreuer
zu den Pflegehilfskräften
zu den Aushilfskräften in der Pflege
zu der Hauswirtschaft
zu der Verwaltung
zu den Praktikanten
zu dem Hygienebeauftragten
zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
zu den ehrenamtlichen Helfern
zu den Seelsorgern
zu den haustechnischen Diensten
zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
zu den Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen Durchführung der Körperpflege bzw.
Durchführung und Teilnahme an kollegialen Pflegevisiten.
Förderung von Kontakten
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen:
Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Benachrichtigung der Geschäftsleitung, PDL und Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung.
Betreuung der anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
Verpflichtung zur Arbeit nach den im Unternehmen geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
zu der Geschäftsleitung
zu der Pflegedienstleitung
zu der Teamleitung
zu dem Qualitätsbeauftragten
zu den Kunden
zu dem Betreuer
zu den Pflegehilfskräften
zu den Aushilfskräften in der Pflege
zu der Hauswirtschaft
zu der Verwaltung
zu den Praktikanten
zu dem Hygienebeauftragten
zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
zu den ehrenamtlichen Helfern
zu den Seelsorgern
zu den haustechnischen Diensten
zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
zu den Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.



