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Stellenbeschreibung exam. Pflegefachkräfte

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Bezeichnung der Einrichtung
Beatmungspflege24
Brückstraße 23
76327 Pfinztal

Beatmungspflege24
Dynamostraße 13
68165 Mannheim

Stellenbezeichnung
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft (exam. Krankenschwester/Pfleger, exam. Kinderkrankenschwester/pfleger, exam. Altenpfleger/in)
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung:branchenüblich je nach Qualifikation

Ziele:
Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Kunden
Förderung der Lebenszufriedenheit
menschenwürdige Begleitung Sterbender
Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
aktive Förderung des guten Betriebsklimas
wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
Entwicklung und Sicherung der Qualität
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation:
Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
persönliche Grundfähigkeiten:
körperliche und seelische Stabilität
Ausgeglichenheit und Geduld
Kreativität
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
Einfühlungsvermögen
Urteilsvermögen
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Führerschein Kl.3/Kl.B

Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
Geschäftsleitung
Pflegedienstleitung
stellv. Pflegedienstleitung
Teamleitungen (auch anderer Teams)
Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
behandelnde Ärzte der Kunden/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:
Krankenschwestern/-pflegern
Kinderkrankenschwestern/-pflegern
hauswirtschaftliche Fachkräfte
Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:
Pflegekräfte in der Ausbildung
Pflegehilfskräfte
Aushilfskräfte im Pflegebereich
Laienhelferinnen der Hospizhilfe
Zivildienstleistende

wird vertreten von:
anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen
Kundenbezogene Aufgaben:
Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
Intimtoilette und Windeln inkontinenter Kunden
Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Kunden
Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft, laut der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten duch die PDL/stell.PDL/Geschäftsleitung

Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
Mitarbeit bei der Erstellung von Kundenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
ggf. Übernahme des Nachtdienstes
ggf. Übernahme der Teamleitung
Betten und Lagern:
Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Kunden
Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Kunden
Hilfe beim An- und Auskleiden
Kunden im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
Kunden vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
Kunden zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:
Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / i.m) nach ärztlicher Verordnung
Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten

Speisenversorgung:
Ermittlung der Speisenwünsche der Kunden unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
Zubereitung kleiner Mahlzeiten
Vorbereitung der Kunden auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Kunden
Sondenkost zubereiten und verabreichen.
Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
Versorgung Verstorbener
Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
Beobachtung und Erfassung des Kunden auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
Gespräche führen mit dem Kunden, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, persönliche Asistenz in allen Bereichen, Begleitung zum Arzt und ggf. Verlassen der Wohnung
Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
Motivation von Kunden zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
Angemessene und umfassende Information der Kunden in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Beratung und ggf. Anleitung der Kunden, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.

Förderung von Kontakten
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen:
Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Benachrichtigung der Geschäftsleitung, PDL und Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung.
Betreuung der anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
Verpflichtung zur Arbeit nach den im Unternehmen geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

Betriebsbezogene Aufgaben:
wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Einarbeitung neuer Mitarbeiter

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
zu der Geschäftsleitung
zu der Pflegedienstleitung
zu der Teamleitung
zu dem Qualitätsbeauftragten
zu den Kunden
zu dem Betreuer
zu den Pflegehilfskräften
zu den Aushilfskräften in der Pflege
zu der Hauswirtschaft
zu der Verwaltung
zu den Praktikanten
zu dem Hygienebeauftragten
zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
zu den ehrenamtlichen Helfern
zu den Seelsorgern
zu den haustechnischen Diensten
zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
zu den Angehörigen und sonstigen den Kunden nahe stehenden Personen
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.